Anbietern von VoIP-Telefoniediensten sind verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden den Zugang zu den Notrufdiensten zu ermöglichen.
Dies wird von Nexphone selbstverständlich auch so umgesetzt, sofern der Reseller die korrekten Kundendaten erfasst hat.

Da der Hauptstandort gemäss Kundenvertrag massgeblich für das Routing an die korrekte Notrufleistelle ist,
wird bei uns die Zuweisung der "Gemeinde für Notruf-Routing" anhand der erfassten Kundendaten vorgenommen.
Theoretisch hat der Reseller jedoch die Möglichkeit, den Notruf-Standort manuell zu überschreiben.

Alle Accounts von Nexphone werden bei den Notrufstellen als „nomadisch“ genutzte Accounts gemeldet, ohne dass der Reseller eine entsprechende Mutation vornehmen muss.

In absoluten Ausnahmefällen (bei Grosskunden, welche einen Account an zahlreichen Standorten verwenden) gibt es die Möglichkeiten, ein „Default Notruf Routing“ zu aktivieren.
Dies geschieht mit der Aktivierung des Schalters „Nomadischer Teilnehmer“.

Die Aktivierung führt dazu, dass sämtliche Notrufe abgehend von diesem Account an die Notrufzentrale Zürich Flughafen gelenkt werden,
welche vom BAKOM als „Default Notrufzentrale“ definiert wurde. Das Personal dort ist für solche Fälle geschult und kann in verschiedenen Sprachen Notrufe entgegennehmen.
Diese Funktion darf jedoch nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des BAKOM bzw. der Notruforganisationen aktiviert werden.

Bitte nehmen Sie vorgängig mit unserem Support Kontakt auf.