Seit dem 1. Januar 2021 und der Revision des Fernmeldegesetzes, sind FDA verpflichtet, ihren Kunden ein geeignetes Mittel zum Schutz vor dem Erhalt vor unlauterer Werbung anbieten. Dazu der Auszug aus der Verordnung zum Fernmeldegesetz vom 18. November 2020:
Art. 83
Abs. 1:
Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen ihre Kundinnen und Kunden vor dem Erhalt unlauterer Werbung im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe o, u oder v UWG16 schützen, soweit es der Stand der Technik zulässt.
Abs. 2:
Sie stellen den Kundinnen und Kunden ein dazu geeignetes Mittel zur Verfügung, das die Anbieterinnen betreiben müssen. Sie informieren die Kundinnen und Kunden bei Vertragsabschluss sowie einmal jährlich über die Vor- und Nachteile dieses Mittels. Die Kundinnen und Kunden müssen das Mittel jederzeit kostenlos deaktivieren und reaktivieren können.
Die Nexphone bietet den Endkunden einen Call Filter für eingehende Anrufe an, welcher über das Endkundenportal jederzeit aktiviert und deaktiviert werden kann (siehe Anleitung). Als Nexphone Partner sind Sie verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal jährlich über die Existenz sowie die Vor- und Nachteile des Call Filters zu informieren.
Folgende Endkunden-Information schlägt Nexphone vor:
Sie haben die Möglichkeit, jederzeit einen Filter für eingehende Anrufe via Kundenportal (URL) zu aktivieren/deaktivieren. Der Filter blockiert eingehende Anrufe, welche als Werbeanrufe identifiziert wurden. Da diese Identifizierung automatisch geschieht, kann es vorkommen, dass auch erwünschte Anrufe blockiert werden.
Ihre Endkunden haben jetzt die Möglichkeit, via Endkundenportal unseren Call Filter zu aktivieren. (siehe Screenshot)
Es gibt 3 Stufen:
- Deaktiviert
- teilweise Aktivierung (absolut klare Fälle von Spaming-Anrufen werden blockiert)
- vollständige Aktivierung (alle uns bekannten Call Center Nummern werden blockiert)
Unter Telefondienste → Einstellungen → Grundeinstellungen, können Sie unter ``Filtern von Anrufen``` die Filter anpassen.